
5Mose 15
1  Nach sieben Jahren sollst du einen Erla anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses:
2  Kein Schuldherr, der seinem Nchsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nchsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erla des HERRN ausgerufen.
3  Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.
4  Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;
5  vorausgesetzt, da du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.
6  Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheien hat. So wirst du vielen Vlkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst ber viele Vlker herrschen, sie aber werden nicht herrschen ber dich.
7  Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhrten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschlieen;
8  sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat.
9  Hte dich, da kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: Das siebente Jahr, das Erlajahr, naht! und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da wrde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wrde dir zur Snde sein;
10  sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrielichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschften deiner Hand.
11  Denn es werden nicht aufhren Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf fr deinen Bruder, der bedrngt und arm ist im Lande!
12  Wenn dein Bruder, ein Hebrer oder eine Hebrerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen.
13  Und wenn du ihn frei von dir lssest, sollst du ihn nicht mit leeren Hnden ziehen lassen;
14  sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.
15  Und gedenke, da du in gyptenland auch ein Knecht warst, und da der HERR, dein Gott, dich erlst hat; darum gebiete ich dir heute solches.
16  Sollte er aber zu dir sagen: Ich will nicht von dir wegziehen! weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,
17  so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tr, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.
18  Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
19  Alle mnnliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren.
20  Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr fr Jahr, an dem Ort, den der HERR erwhlt, du und dein Haus.
21  Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bsen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern;
22  sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein.
23  Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gieen wie Wasser.
