
5Mose 25
1  Wenn zwischen Mnnern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten fr gerecht erklren und den beltter verurteilen.
2  Und wenn der beltter Schlge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prgel geben, je nach dem Ma seiner Missetat.
3  Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verchtlich gemacht werde in deinen Augen.
4  Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.
5  Wenn Brder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswrts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
6  Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
7  Gefllt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den ltesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8  Dann sollen die ltesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefllt mir nicht, sie zu nehmen!
9  so soll seines Bruders Weib vor den ltesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fue ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!
10  Und man soll ihn in Israel das Haus des Barfers nennen.
11  Wenn zwei Mnner miteinander hadern, und des einen Weib luft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlgt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12  so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.
13  Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, groe und kleine!
14  In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlma sein, ein groes und ein kleines!
15  Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlma haben, auf da du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.
16  Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel.
17  Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus gypten zoget;
18  wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzgler abschnitt, alle Schwachen, die zurckgeblieben waren, als du mde und matt warst, und wie er Gott nicht frchtete.
19  Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedchtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergi es nicht!
