
3 Mose 7
1  Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:
2  Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schchtet, soll man auch das Schuldopfer schchten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
3  Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt;
4  dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was ber die Leber hervorragt; ber den Nieren soll man es wegnehmen.
5  Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, da solches Schuldopfer zu einem Feuer werde fr den HERRN.
6  Alles, was mnnlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Sttte gegessen werden, weil es hochheilig ist.
7  Wie das Sndopfer, so das Schuldopfer; fr beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehrt dem Priester, der die Shne damit vollzieht.
8  Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehrt auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat.
9  Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt.
10  Alle Speisopfer, seien sie nun mit l vermengt oder trocken, gehren allen Shnen Aarons, einem wie dem andern.
11  Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll:
12  Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesuerte Kuchen dar, mit l gemengt, und ungesuerte Fladen, mit l bestrichen, und eingerhrtes Semmelmehl, mit l gemengte Kuchen.
13  Auf einem gesuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu.
14  Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stck als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehren, der das Blut der Dankopfer sprengt.
15  Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon briglassen bis zum Morgen.
16  Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelbde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so da, was davon brigbleibt, gegessen werden darf.
17  Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag brigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.
18  Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so wrde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es wrde ihm nicht zugerechnet, sondern fr verdorben gelten, und die Seele, die davon e, mte ihre Schuld tragen.
19  Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berhrung kommt, so darf man es nicht essen, sondern mu es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.
20  Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers it, das dem HERRN gehrt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
21  Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrhrt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und it doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehrt, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.
22  Und der HERR redete zu Mose und sprach:
23  Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lmmern und Ziegen!
24  Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht.
25  Denn wer Fett it von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
26  Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflgel noch vom Vieh;
27  jede Seele, die irgendwelches Blut it, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!
28  Und der HERR redete zu Mose und sprach:
29  Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer.
30  Eigenhndig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stck der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben.
31  Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fllt Aaron und seinen Shnen zu.
32  Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben;
33  und zwar soll derjenige von Aarons Shnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.
34  Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Shnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel.
35  Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Shnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen lie, dem HERRN Priesterdienst zu tun,
36  davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, da es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern.
37  Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sndopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer,
38  welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wste Sinai.
