
3 Mose 14
1  Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt fr den Ausstzigen am Tage seiner Reinigung:
2  Er soll zum Priester kommen.
3  Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, da das Mal des Ausstzigen heil geworden ist,
4  so soll er gebieten, da man fr den, der sich reinigen lt, zwei lebendige Vgel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop;
5  und der Priester soll gebieten, da man den einen Vogel schchte ber einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist.
6  Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschchteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist;
7  und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen lt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen.
8  Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang auerhalb seiner Htte bleiben.
9  Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, da alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein.
10  Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lmmer nehmen, und ein tadelloses jhriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit l gemengt, und ein Log l.
11  Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tr der Stiftshtte;
12  und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log l, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben.
13  Darnach soll er das Lamm schchten an dem Ort, da man das Sndopfer und das Brandopfer schchtet, an heiliger Sttte. Denn wie das Sndopfer, also gehrt auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig.
14  Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrlpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die groe Zehe seines rechten Fues.
15  Darnach soll er von dem Log l nehmen und auf des Priesters linke Hand gieen,
16  und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das l tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem l siebenmal vor dem HERRN sprengen.
17  Das brige l aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrlpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die groe Zehe seines rechten Fues, oben auf das Blut des Schuldopfers.
18  Das brige l aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN vershnen.
19  Und der Priester soll das Sndopfer zurichten und fr den zu Reinigenden Shne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schchten.
20  Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Shne erwirken; so ist er rein.
21  Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um fr ihn Shne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit l gemengt, zum Speisopfer, und ein Log l,
22  und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermgen, die eine zum Sndopfer, die andere zum Brandopfer,
23  und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tr der Stiftshtte, vor den HERRN.
24  Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das l, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben.
25  Und er soll das Lamm des Schuldopfers schchten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrlpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die groe Zehe seines rechten Fues;
26  und von dem l soll der Priester in seine linke Hand gieen,
27  und mit seinem rechten Finger vom l, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen.
28  Darnach soll der Priester vom l in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrlpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die groe Zehe seines rechten Fues tun, oben auf das Blut des Schuldopfers.
29  Das brige l in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um fr ihn Shne zu erwirken vor dem HERRN.
30  Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte)
31  zum Sndopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester fr den, der gereinigt werden soll, Shne erwirken vor dem HERRN.
32  Das ist das Gesetz fr den Ausstzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehrt.
33  Und der HERR redete zu Mose und Aaron:
34  Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,
35  so soll der, dem das Haus gehrt, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dnkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause.
36  Dann soll der Priester gebieten, da man das Haus ausrume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37  Wenn er nun das Mal besieht und findet, da an der Wand des Hauses grne oder rtliche Grblein sind, die tieferliegend erscheinen als die brige Wand,
38  so soll er zur Tr des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschlieen.
39  Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, da das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat,
40  so soll der Priester befehlen, da man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und da man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe;
41  und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schtten
42  und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mrtel nehmen und das Haus bewerfen.
43  Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat,
44  so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, da das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.
45  Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mrtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort fhren.
46  Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
47  Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin it, der soll seine Kleider waschen.
48  Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, da das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es fr rein erklren; denn das Mal ist heil geworden.
49  Und er soll fr das Haus zum Sndopfer zwei Vgel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop,
50  und soll den einen Vogel schchten ber einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist,
51  und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschchteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen.
52  Und soll also das Haus entsndigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin,
53  und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und fr das Haus Shne erwirken; so ist es rein.
54  Dies ist das Gesetz ber allerlei Aussatzmale und ber den Grind,
55  auch ber den Aussatz der Kleider und der Huser
56  und ber die Geschwulst, den Ausschlag und die weien Flecken,
57  um Belehrung zu geben fr den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.
