
3 Mose 15
1  Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:
2  Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausflu hat, der von seinem Fleische fliet, so ist er unrein.
3  Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausflu frei flieen lt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein.
4  Jedes Lager, worauf der mit einem Ausflu Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein;
5  und wer sein Lager anrhrt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend;
6  und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausflu Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
7  Wer sein Fleisch anrhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
8  Wenn aber der mit einem Ausflu Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
9  Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausflu Behaftete reitet, wird unrein;
10  und wer immer etwas anrhrt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trgt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
11  Und wen der mit einem Ausflu Behaftete anrhrt, ohne da er zuvor die Hnde mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
12  Wenn er ein irdenes Geschirr anrhrt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hlzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen.
13  Und wenn er von seinem Ausflu rein wird, so soll er sieben Tage zhlen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein.
14  Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tr der Stiftshtte, und soll sie dem Priester geben.
15  Und der Priester soll die eine zum Sndopfer, die andere zum Brandopfer machen und fr ihn Shne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses.
16  Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
17  Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend.
18  Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, da ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
19  Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutflu hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrhrt, der bleibt unrein bis zum Abend.
20  Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt.
21  Und wer ihr Lager anrhrt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend.
22  Und wer immer etwas anrhrt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
23  Auch wer etwas anrhrt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend.
24  Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein.
25  Wenn aber ein Weib ihren Blutflu eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewhnlichen Zeit, sondern auch ber die gewhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein whrend der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein.
26  Alles, worauf sie liegt whrend der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit.
27  Wer etwas davon anrhrt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
28  Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zhlen, darnach soll sie rein sein.
29  Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tr der Stiftshtte.
30  Und der Priester soll die eine zum Sndopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Shne erwirken vor dem HERRN.
31  Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32  Dies ist das Gesetz ber den, der einen Ausflu hat, und ber den, dem der Same entgeht, da er unrein wird,
33  und ber die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und ber solche, die einen Flu haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und ber einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
