
4Mose 29
1  Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.
2  Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjhrige tadellose Lmmer;
3  dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit l gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder
4  und ein Zehntel zu jedem der sieben Lmmer;
5  auch einen Ziegenbock zum Sndopfer, um Shnung fr euch zu erwirken,
6  auer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und auer dem bestndigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebhrt, zum wohlriechenden Feuer fr den HERRN.
7  Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demtigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
8  sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjhrige, tadellose Lmmer,
9  samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit l gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder,
10  und ein Zehntel zu jedem der sieben Lmmer;
11  einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem Sndopfer der Vershnung und dem tglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
12  Gleicherweise sollt ihr am fnfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.
13  Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer fr den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
14  samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit l gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren,
15  zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lmmer;
16  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17  Und am zweiten Tage: zwlf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
18  mit den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, wie sich's gebhrt, nach ihrer Zahl,
19  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern.
20  Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
21  samt den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
22  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23  Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder,
24  vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer, samt den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
25  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26  Und am fnften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
27  samt den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
28  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29  Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
30  samt den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
31  dazu einen Bock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32  Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjhrige, tadellose Lmmer,
33  samt den zugehrigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
34  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35  Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
36  sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjhrige, tadellose Lmmer,
37  samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lmmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebhrt;
38  dazu einen Ziegenbock zum Sndopfer, auer dem tglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39  Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, auer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
40  (29-39b) Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.
